Bauleitung/ Baubetreuung:
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung
oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (z. B. Fachingenieure)
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
- Führen eines Bautagebuches
- gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und
Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
- Rechnungsprüfung
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen
Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokoll, etc.
- Auflisten der Gewährleistungsfristen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden
Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag